Unsere Flohmärkte und die häufigsten Fragen
Rund um Märkte. Fragen und
Antworten:
- Woher kommen Besucher und Aussteller?
- Gibt es Nachlässe auf die Standgebühren?
- Muss ich mich anmelden?
- Wie erfahre ich wann der Flohmarkt stattfindet / gibt es
Newsletter?
- Ist Neuware und Gewerbe erlaubt?
- Wo verkauft man besser, bei
Internetauktionen oder auf Flohmärkten?
- Kinderflohmarkt oder Basar?
- Darf ich meinen Müll einfach liegenlassen?
- Ab wann kann man auf das Gelände einfahren
und wann ist es sinnvoll zu erscheinen?
- Wo sind die besten Plätze?
- Darf ich Antiquitäten verkaufen?
- Darf ich Werbung für andere Flohmärkte oder
andere Veranstaltungen verteilen?
- Wo kann ich mich über den Imbiss auf dem
Flohmarkt informieren?
Woher kommen Besucher und Aussteller?
Unsere Flohmärkte erfreuen sich einer großen
Beliebtheit. Die Besucher und Aussteller
kommen überwiegend aus den Landkreisen Freising, Erding, Dachau,
Pfaffenhofen, München, Augsburg und Landshut. Vereinzelt haben wir
auch Verkäufer und Besucher aus den Landkreisen Kehlheim, Regensburg
und anderen weiter entfernten Landkreisen. Bei unserem
Kinderflohmarkt am Flughafen München nehmen Besucher und Verkäufer häufig auch deutlich größere
Anfahrtswege in Kauf.
Gibt es Nachlässe auf die Standgebühren?
Ja. Grundsätzlich können Sie auf allen unseren Flohmärkte Ihre
Standgebührbelege sammeln. Wenn Sie 10 Standgebührbelege gesammelt
haben, erhalten Sie einen Standplatz mit 4 Metern Standfläche
kostenlos. Sie können die Standgebührbelege von allen von uns
organisierten Flohmärkten gemeinsam sammeln. Wir unterscheiden hier
nicht zwischen den einzelnen Märkten. Dabei ist es unerheblich in
welchem Zeitraum Sie die Belege sammeln.
Fördermitglieder der Selbsthilfe Ichthyose e.V. (www.ichthyose.de) erhalten jeweils einen Meter zusätzlich zur normalen Standgebühr ohne Berechnung beim Flohmarkt in der Freisinger Luitpoldanlage auf dem Volksfestplatz und beim Kinderflohmarkt am Flughafen München. Gleiches gilt für reguläre Mitglieder der Selbsthilfe Ichthyose e.V.
Außerdem gibt es teilweise über Firmen
oder Zeitungen Gutscheine oder Ermäßigungen. Wenn Ihre Firma mit uns
zusammenarbeitet finden Sie Informationen über Nachlässe und
Sonderkonditionen in Ihrem Firmenintranet oder erhalten
Informationen bei Ihrem Betriebsratsbüro. Menschen mit
Gehbehinderung erhalten beim Kinderflohmarkt am Flughafen München einen Standplatz kostenreduziert (siehe
Standplätze für Gehbehinderte).
Muss ich mich anmelden?
Als Privatanbieter müssen Sie sich nicht anmelden.
Gewerbliche
Anbieter und Anbieter mit Neuware erhalten bei einigen Flohmärkten im Falle einer vorherigen
Anmeldung einen günstigeren Preis als ohne Anmeldung. Gewerbliche
Anbieter sind nur bei den Flohmärkten in Eching und Neufahrn
zugelassen.
Wie erfahre ich wann der Flohmarkt
stattfindet / gibt es Newsletter?
Informationen über unsere Flohmärkte finden Sie in namhaften
Zeitungen. Außerdem finden Sie unsere Termine auf unserer Homepage
und auf den gängigen Terminplattformen im Internet. Wenn Sie sich zu
unserem Newsletter angemeldet haben, erhalten Sie regelmäßig eine
Erinnerung über den nächsten Flohmarkt. In diesem Newsletter können
auch Hinweise auf andere Flohmärkte oder auf aus unserer Sicht
interessante Internetseiten enthalten sein. Wir werden Sie aber
nicht mit Mails bombadieren. Der Hinweis auf den nächsten Flohmarkt
kommt immer in der Woche vor der Veranstaltung. Wenn Sie sich selbst
nicht für den Newsletter angemeldet haben, fragen Sie bitte in Ihrem
Bekanntenkreis nach. Möglicherweise hat Sie jemand angemeldet.
Sollten Sie den Newsletter nicht wünschen, können Sie diesen
jederzeit abbestellen. Bedenken Sie bitte auch, dass sich
möglicherweise jemand bei der Emailadresse vertippt haben kann und
Sie deshalb den Newsletter unerwünschter Weise bekommen.
Ist Neuware und Gewerbe erlaubt?
Bei den meisten unserer Flohmärkte ist keine
Neuware erlaubt. Ausnahmen sind hier die Flohmärkte in Eching und in
Neufahrn. Hierfür gelten gesonderte Konditionen. Diese erfahren Sie
unter der Rufnummer 08168/568. Dort erfahren Sie auch alles
notwendige für eine eventuelle Reservierung.
Wo verkauft man besser, bei
Internetauktionen oder auf Flohmärkten?
Schwierig zu beantworten. Einfacher ist es in der Regel auf dem
Flohmarkt. Bei Onlineauktionen ist der Aufwand jeden Artikel einzeln
einzustellen sehr hoch. Die Versandgebühren und das Risiko der
späteren Kundenbeschwerde tun ihr übriges. Auch das Risiko einer
Abmahnung wegen eines vielleicht unrechtmäßig verwendeten Bildes ist heute
leider sehr hoch. Trotzdem werden Sie wahrscheinlich bei einzelnen
Artikeln in einer Onlineauktion einen besseren Preis erzielen.
Allerdings auch mit einem höheren Aufwand. Eine Faustformel gibt es
daher leider nicht.
Kinderflohmarkt oder Basar?
Hier ist unsere Meinung völlig klar. Auf Basaren geht es in der
Regel chaotisch zu. Als Verkäufer zeichnen Sie die Ware aus, bringen
sie in einem kurzen Zeitfenster hin und holen Sie in einem kurzen
Zeitfenster wieder ab. Oft haben Sie nur wenig verkauft. Wird etwas
gestohlen, haften Sie selbst obwohl sie nicht darauf aufpassen
konnten. Als Käufer erwarten Sie in der Regel enge Gänge und
Gedränge. Man reißt Ihnen Artikel gleich wieder aus der Hand und
Auskunft über die Funktionsfähigkeit bekommen Sie auch nicht. An der
Kasse kommt es zum nächsten Gedränge. Professionelles Personal ist
meist Mangelware. Kinder lassen Sie am besten zu Hause und kaufen
auf gut Glück. Zum anprobieren kommen sie sowieso nicht. Und von
einem entspannten Ausflug mit der Familie sind sie bei den meisten
Basaren meilenweit entfernt.
Deshalb unsere Meinung: lieber zum Kinderflohmarkt.
Darf ich meinen Müll einfach liegenlassen?
Wir wissen, dass es Veranstalter gibt, bei denen der Müll liegen
bleiben kann. Aber wollen Sie wirklich dafür zahlen, dass ein
anderer viel Müll liegen lässt? Unsere Mitbewerber rechnen diese
Müllentsorgung nämlich in die Standgebühren ein. Wir dagegen sind
darauf bedacht Ihnen immer möglichst günstige Flohmärkte anbieten zu
können. Daher haben wir keine Müllentsorgung in die Preise
eingerechnet. Müll den wir an Ihrem Standplatz vorfinden, müssen wir
Ihnen deshalb auch zurechnen. Achten Sie daher auf Ihren
Standnachbarn und lassen Sie sich keinen Müll unterschieben. Wenn
zuviel Müll liegen bleibt, erhöht das nur die Standgebühren. Auch
Ihre.
Gibt es Standplätze für Gehbehinderte?
Nach der Einstellung der Flohmärkte am
Flughafen München steht uns leider kein Gelände mehr zur Verfügung,
bei dem die
Infrastruktur auf Menschen mit Gehbehinderung ausgelegt ist. Dies
bedauern wir sehr, haben aber darauf leider keinen Einfluss.
Ab wann kann man auf das Gelände einfahren
und wann ist es sinnvoll zu erscheinen?
Die Einfahrt ist regelmäßig ab ca. 1 Stunde vor Aufbau möglich.
Empfehlenswert ist eine Anfahrt jedoch ca. 15-30 Minuten vor
Aufbaubeginn. An manchen Tagen kann es zu einem hohen Andrang
kommen. Wir empfehlen eine Reservierung, insbesondere bei dem
Flohmarkt in Eching und in Neufahrn. Die Flohmärkte in der
Freisinger Luitpoldanlage und der Kinderflohmarkt am Flughafen
München bieten ausreichend Platz für alle Teilnehmer.
Wo sind die besten Plätze?
Eine gute Frage und leider nicht zu beantworten.
Grundsätzlich herrscht die Meinung vor, dass die Plätze am Anfang
eines Flohmarktes besser sind, als die in der Mitte und die Plätze
am Anfang einer Reihe besser sind als die in der Mitte. Auf Grund
unserer langjährigen Erfahrung können wir jedoch guten Gewissens
behaupten, dass dies nur ein subjektiver Eindruck ist. Sei es, weil
viele Flohmarktbesucher sowieso aus unterschiedlichen Richtungen
kommen (wo ist dann Vorne und wo Hinten?), sei es aber auch, weil
man an den ersten Ständen sowieso nichts kauft ("las uns erstmal
schauen"). Sicher ist auch, dass Angebot und Nachfrage den Preis
bestimmen und es immer auf das Sortiment ankommt. Je schlechter die
Qualität und das Aussehen, desto weniger Interessenten gibt es für
die Artikel (wer kauft schon eine angeschlagene Kaffeetasse die es
mal als Werbegeschenk gegeben hat?).
Darf ich Antiquitäten verkaufen?
Grundsätzlich ja. Wenn Sie
dies gewerblich tun, beachten Sie bitte die Regeln für gewerbliche
Händler.
Darf ich Werbung für andere Flohmärkte oder
andere Veranstaltungen verteilen?
Nein! Die Verteilung von Werbung kann Schadenersatzansprüche nach
BGB und UWG nach sich ziehen. Aber:
manchmal macht der Ton die Musik. Sie benötigen in jedem Fall die Genehmigung der zuständigen Behörden (Sondernutzung öffentlicher Flächen), des jeweiligen Geländeeigentümers, des jeweiligen Pächters und natürlich von uns als Veranstalter. Am leichtesten ist es, wenn wir die Verteilung übernehmen, da wir die erforderlichen Genehmigungen besitzen. Eine wilde Verteilung von Werbematerial kann als Geschäftsschädigung strafbar sein und Schadenersatzansprüche und Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Ein teures Unterfangen. Deshalb - sprechen Sie lieber im Vorfeld mit uns. Sie können in jedem Fall davon ausgehen, dass wir jede Verteilung untersagen, bei denen Sie uns nicht vorher um Erlaubnis gefragt haben. Sie kommen ja auch nicht auf die Idee Werbung eines Supermarktes in einem anderen Supermarkt zu verteilen - oder?
Wo kann ich mich über den Imbiss auf dem
Flohmarkt informieren?
www.mh-imbiss.de