KI-GENERIERTE BILDER Chat-GPT, Dall-E, Adobe Firefly, Mindverse und viele andere KI-Systeme buhlen um die Gunst des Kunden. Welche Systeme sich zum Schluss durchsetzen lässt sich heute noch nicht sagen. Sicher ist, das eine Vielzahl an Systemen am Markt ist, mit mehr oder weniger guten Ergebnissen. Eine wirklich tolle Sache, mehr oder weniger kostengünstig bis kostenlos, schnell und individuell. Ja, das ist tatsächlich so. Na ja, zumindest fasst. Sie müssen trotzdem selbst auf Urheberrchtsverstöße prüfen. Nehmen wir einmal das Logo von BMW. Egal ob Sie das Bild mit einer KI generiert haben oder nicht - die Rechte am Logo liegen nunmal bei BMW. Da hat die KI keine Ahnung davon! Und natürlich auf Personenrechte. Nehmen wir Sean Connery alias James Bond. Zeigt das Bild aus der KI Sean Connery, na ja, dann ist es halt ein Verstoß gegen die Personenrechte. Egal ob es von der KI generiert wurde oder nicht. Zeigt es ihre Nachbarin und sie haben keinen Vertrag mit ihr, dann ist es ein Verstoß gegen die Personenrechte. Urheberrechte. Ja, da waren Sie wieder unsere Probleme. Nach der Rechtsprechung (Stand 2023) können künstlich generierte Bilder keinen Urheberrechtsschutz genießen. Toll! Na ja, oder auch nicht. Kommt das Werk nämlich einem Original zu nah - dann haben wir trotzdem einen Urheberrechtsverstoß. Aber was ist jetzt mit all den anderen Bildern? Alle die, die tatsächlich keinen Urheberrechtsschutz haben? Na ja, ebenso ein zweischneidiges Schwert. Schauen wir uns nebenstehendes Beispiel an. Dieses Bild ist von uns mit einer KI generiert worden. Ganz klar, da ist jetzt kein Urheberrechtsschutz drauf. Na ja, zumindest vielleicht. Möglicherweise haben wir das Bild ja nachbearbeitet und nach unseren Wünschen händisch angepasst? Dann könnte da schon wieder ein Urheberrechtsschutz drauf sein, obwohl das Bild KI-generiert ist. Die genauen Details dazu werden Gerichte in den nächsten Jahren zu klären haben. Aber selbst wenn es nicht nachbearbeitet wurde und es keinen Urheberrechtsschutz genießt, selbst dann sollten Sie tunlichst die Finger davon lassen und es keinesfalls kopieren. Sie können nämlich nicht wissen, unter welchen Bedingungen dieses Bild entstanden ist. Jeder einzelne KI-Betreiber gibt für die Nutzung seiner KI entsprechende Bedingungen vor. Dieser Betreiber unterscheidet zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Haben Sie eine Nutzungserlaubnis für den privaten Bereich, dürfen Sie es nicht gewerblich nutzen. Sie brauchen einen Vertrag der gewerbliche Nutzung der Ergebnisse erlaubt. Nun mag der von uns mit unserem KI-Betreiber geschlossene Vertrag erlauben, dass wir das Bild weiterverkaufen. Da Sie keinen Vertrag mit unserem Betreiber haben, haben Sie dieses Recht nicht. Ganz schön fies, oder? Leider - oder vielleicht doch besser Gott sei Dank - geltendes Recht. Nutzen Sie das Bild also ohne selbst einen entsprechenden Vertrag mit dem Betreiber der KI zu haben, hat der Betreiber entsprechende Schadenersatz- ansprüche an Sie. Und schon wieder sind wir bei dem Thema Abmahnung. Und das für ein Bild, für das es nicht einmal einen Urheberrechtsschutz gibt. Möglicherweise haben also jetzt sowohl wir als auch der Betreiber einen entsprechenden Schadenersatzanspruch. Wir, weil Sie unsere Arbeit unrechtmäßig verwenden, wir weil wir das Bild künstlerisch weiterbearbeitet haben, der KI-Betreiber, weil ihm entsprechende Abo-Kosten entgangen sind. Bleiben Ihnen also zwei Optionen: a) selbst bei einer KI anmelden, die Bilder dort generieren und entsprechend abspeichern und das ganze noch entsprechend dokumentieren und bitte - an die Bildrechteverwaltung denken. Sie müssen schließlich wissen, bei welchem Bild Sie was dürfen und was eben nicht. b) Bilder kaufen (bzw. generieren lassen). -> siehe Dienstleistungen. Ach ja - und nicht das Thema Lizenzen vergessen! Da haben wir aber auch was dazu geschrieben.
komm und mach mit
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